Mittwoch, 22. Dezember 2010

2011: Was sich für Eigenheimbesitzer und Mieter ändert!


Solarförderung, Grunderwerbsteuer, Strom: Für Immobilienkäufer, Eigentümer und Mieter ändert sich im neuen Jahr einiges. Wir geben Ihnen einen Überblick über die neuen Regelungen.
Die Förderung für Fotovoltaik-Anlagen wird zum 1. Januar 2011 erneut gekürzt. Hausbesitzer, die ab diesem Zeitpunkt eine neue Anlage in Betrieb nehmen, erhalten nur noch eine Einspeisevergütung von 28,74 Cent je Kilowattstunde Strom. Diese Vergütung wird 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme gezahlt. Wer seine Solarstromanlage bis zum 31. Dezember 2010 ans Netz gebracht hat, profitiert noch 20 Jahre lang von einer Vergütung in Höhe von 33,03 Cent.
Zum 01. Januar 2011 erhöhen vier Bundesländer die Grunderwerbssteuer. Statt bisher einheitlich 3,5 Prozent verlangt das Saarland bei einem Immobilienerwerb künftig vier, Bremen und Niedersachen verlangen 4,5 sowie Brandenburg fünf Prozent Steuer.
In vielen Fällen müssen Besitzer von Häusern, deren Dämmung gewisse Mindestanforderungen nicht erfüllt, im Laufe des Jahres 2011 die oberste Geschossdecke ihres Dach-, beziehungsweise Spitzbodens nachträglich dämmen. Die genauen Anforderungen und Ausnahmen gehen aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) hervor.
Wegen des enormen Zubaus an neuen Fovoltaik-Anlagen steigt die Umlage für Erneuerbare Energien (EEG-Umlage) auf den Strompreis von 2,05 auf 3,5 Cent je Kilowattstunde. Die meisten Anbieter werden deshalb ihre Strompreise erhöhen.
Der erst 2009 für Wohngeldempfänger eingeführte Heizkostenzuschuss wird zum 1. Januar 2011 wieder abgeschafft. Vom Heizkostenzuschuss profitierten vor allem Senioren und Geringverdiener. Die Bundesregierung hat den Zuschuss im Rahmen ihres Sparpakets verworfen.
Wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts sind Arbeitszimmer, die beruflich nötig sind, wieder absetzbar. Bei noch nicht abgeschlossenen Steuerfällen können die Steuervergünstigungen sogar rückwirkend ab 2007 geltend gemacht werden.