Donnerstag, 18. April 2013

Fünf Fragen und Antworten zum Forward-Darlehen

Das Forward-Darlehen wird gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase häufig empfohlen, um die günstigen Zinsen einige Monate oder gar Jahre vor der Auszahlung festzuschreiben. Allerdings sind beim Abschluss eines Forward-Darlehens einige Faktoren zu beachten, die beim herkömmlichen Bankdarlehen keine Rolle spielen. Finanzierungskunden sollten sich daher mit den Besonderheiten dieser Darlehensform befassen, bevor sie sich für ein bestimmtes Finanzierungsmodell entscheiden.

Was ist ein Forward-Darlehen überhaupt?

Der Begriff stammt aus dem angelsächsischen Sprachraum und bedeutet so viel wie „Darlehen im Voraus“. Während bei herkömmlichen Darlehen die Auszahlung meist innerhalb weniger Wochen erfolgt, kann der Zeitpunkt der Darlehensauszahlung bis zu drei Jahre in die Zukunft verschoben werden.

Warum ist ein Forward-Darlehen teurer als ein normales Darlehen?

Weil das Darlehen erst in der Zukunft ausgezahlt, aber der Zins bereits beim Abschluss des Darlehensvertrags festgeschrieben wird, muss sich die Bank auch bei einer zwischenzeitlichen Erhöhung der Marktzinsen an den vereinbarten Zins halten. Dieses Marktrisiko sichern Banken üblicherweise am Kapitalmarkt mit Zinstermingeschäften ab. Die daraus resultierenden Kosten erhöhen den Zins für das Forward-Darlehen.

Von welchen Faktoren hängt der Zinsaufschlag ab?

Je länger die Auszahlung in die Zukunft geschoben wird, umso höher wird aus Sicht der Bank das Zinsänderungsrisiko und umso teurer werden die Absicherungsgeschäfte. Damit hängt der Zinsaufschlag beim Forward-Darlehen in erster Linie davon ab, wie schnell die Auszahlung erfolgen soll: Je länger der Zins im Voraus festgeschrieben wird, umso höher ist der dafür anfallende Aufschlag.

Ist der Darlehensnehmer zur Abnahme verpflichtet?

Ein Forward-Darlehen ist keine Option, die man wahrnehmen kann oder auch nicht, sondern ein für beide Parteien verbindlicher Vertrag. Damit ist der Darlehensnehmer verpflichtet, bei der Auszahlung das Darlehen auch abzunehmen.

Eignet sich das Forward-Darlehen für die Erstfinanzierung?

Aufgrund der festen Abnahmeverpflichtung kommt das Forward-Darlehen nicht in Frage, wenn die konkrete Entscheidung für eine bestimmte Immobilie noch nicht gefallen ist. Wer sich hingegen für ein Objekt entschieden hat, muss in aller Regel den Kaufpreis innerhalb weniger Wochen entrichten, so dass auch hier ein Forward-Darlehen nicht sinnvoll ist. Damit eignet sich diese Darlehensform ausschließlich für die Anschlussfinanzierung, weil hier Darlehenshöhe und Ablösezeitpunkt schon langfristig feststehen.

Tipp: Der Baufinanzierungsmanager informiert Sie zu möglichen Forward-Darlehen und Ihrer Anschlussfinanzierung. Fordern Sie dazu einfach online ein Angebot an.