Donnerstag, 18. November 2010

Die 3 Jahresfrist der privaten Krankenversicherung ist gefallen

Wir haben lange darauf gewartet und heute erreichte den Markt die gute Nachricht:
Der Bundestag hat in seiner Plenarsitzung am 12. November 2010 den Fall der 3 Jahresfrist beschlossen. Diese Entscheidung ist für Sie und die rund 500.000 Wechselwilligen, die bisher von der bestehenden Frist ausgebremst wurden, eine hervorragende Nachricht!

Wie sieht die neue Regelung aus?
Arbeitnehmer werden zum 01.01.2011 versicherungsfrei, wenn ihr Gehalt die JAEG im Jahr 2010 (49.950 ) übersteigt. Bei Änderung des Gehalts oder Neuaufnahme einer Beschäftigung im Laufe des Jahres 2010 wird dazu das neue Gehalt auf ein fiktives Kalenderjahr hochgerechnet (je nach Anzahl der Monatsgehälter mit 12, 13 usw. multipliziert) und ihr voraussichtliches Gehalt die JAEG im Jahr 2011 (vorläufiger Wert: 49.500 ) übersteigen wird.
Die ersten offiziellen Informationen dazu finden Sie hier
Schauen Sie im folgenden sich den kurzen Film (4min.) an. Der Bericht lief vor kurzem auf n-tv und geht noch einmal kurz auf die Thematik und das für und wider der privaten Krankenversicherung ein.
Sprechen Sie uns hier drauf an! Wir überzeugen Sie sie von den Vorteilen eines Wechsels in die private Krankenversicherung. Wir stehen Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Verfügung.