Montag, 18. Oktober 2010

Gesundheitsreform vereinfacht Wechsel in die Private Krankenversicherung

In den Sommermonaten hat die geplante Gesundheitsreform der Bundesregierung Gestalt angenommen. Neben den Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind auch entscheidende Änderungen im Bereich der privaten Krankenversicherungen geplant.
In der Hauptsache betreffen diese Änderungen den Wechsel von einer gesetzlichen Krankenversicherung in eine Private. Grundsätzlich ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung für Arbeiter und Angestellte dann möglich, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen eine gewisse Grenze übersteigt, die sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Derzeit liegt diese Grenze bei 49.950 €. Neben der Jahresarbeitsentgeltgrenze muss aber seit 2007 eine weitere Bedingung erfüllt werden, damit eine Arbeitnehmer in eine private Krankenversicherung wechseln darf: eine dreijährige Wechselfrist. Sie besagt, dass ein Wechsel in eine private Krankenversicherung dann möglich ist, wenn das Einkommen eines Arbeitnehmers drei Jahre hintereinander die Jahresentgeltgrenze übersteigt und auch für das laufende Jahr mit einem derartig hohen Einkommen gerechnet werden kann. Die dreijährige Wartefrist gilt im Übrigen auch für Berufseinsteiger, egal ob Ihr Einstiegsgehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Diese strikte Regelung, die das Wechselrecht auf eine solide Basis stellen und einmalige ‚Gutverdiener’ ausschließen sollte, wird in der geplanten Gesundheitsreform geändert.


Die Wechselfrist wird von drei Jahren auf ein Jahr reduziert, sodass jeder Arbeitnehmer, der die Jahresarbeitsentgeltgrenze einmal überschritten hat, in die private Krankenversicherung wechseln kann. Ziel dieser Vereinfachung ist einerseits eine Aufwertung des Wettbewerbs, andererseits eine Ausweitung der Wahlfreiheit. Zwar ist die Senkung des Grenzbetrags vergleichsweise gering, in Verbindung mit der signifikanten Herabsetzung der Wechselfrist auf ein Jahr sollten aber tausende Arbeitnehmer im Jahr 2011 die Möglichkeit erhalten, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. In Anbetracht der geplanten Erhöhung des Beitragssatzes in den gesetzlichen Krankenversicherungen von 7,9 % auf 8,2 %, könnte dies für Arbeitnehmer ein willkommener Anlass sein, die Krankenversicherung zu wechseln.
Für Freiberufler und Selbständige, die auch bisher keine Einkommensgrenze beachten mussten, ändert sich durch die geplante Gesundheitsreform nichts.