Mittwoch, 1. Juni 2011

Umschuldung: Nach zehn Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Mit der Umschuldung Zinsen sparen – das klingt für viele, die vor einigen Jahren ihr Baudarlehen abgeschlossen haben, äußerst verlockend. In der Praxis gibt es jedoch häufig eine entscheidende Hemmschwelle: Wer für eine Umschuldung sein Baudarlehen kündigen will, muss der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Deren Höhe hängt davon ab, wie groß die Differenz zwischen den aktuellen Zinsen und dem ursprünglich vereinbaren Festzins ist. Die Folge: Je weiter die Marktzinsen zurückgegangen sind, umso teurer wird für den Kreditnehmer der Ausstieg aus dem Darlehensvertrag. Häufig frisst bei einer Umschuldung die Vorfälligkeits-entschädigung den Zinsvorteil komplett auf. Dennoch bleibt für eine Umschuldung unter bestimmten Voraussetzungen ein Schlupfloch offen. Nach deutschem Recht gibt es nämlich bei besonders langfristigen Zinsbindungsfristen eine Regelung, die dem Darlehensnehmer entgegenkommt: Beträgt die Zinsbindung mehr als zehn Jahre, ist nach Ablauf von zehn Jahren die Kreditkündigung und damit die Umschuldung ohne Zahlung einer Entschädigung an die Bank möglich.

Ein Paragraf im Bürgerlichen Gesetzbuch hilft bei der Umschuldung

Wie nach Ablauf von zehn Jahren die Umschuldung ohne Vorfälligkeitsentschädigung funktioniert, ist im Paragraf 489 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt: Der Kreditnehmer habe ein Kündigungsrecht, „in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten.“ Wer beispielsweise Ende Mai 2001 ein Darlehen mit 15 Jahren Zinsbindung abgeschlossen hat, kann Ende Mai 2011 den Kredit auf Ende Dezember 2011 kündigen. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt des letzten Vertragsabschlusses. Dies kann nicht nur der ursprüngliche Abschluss des Darlehensvertrags sein, sondern auch eine zwischenzeitlich abgeschlossene Anschlussfinanzierung nach dem Auslaufen der ursprünglichen Zinsbindungsfrist. Tipp für Kreditnehmer: Aktuelle Marktzinsen für eine Anschlussfinanzierung können Sie bei mir hier abrufen.