Mittwoch, 22. Dezember 2010

2011: Was sich für Eigenheimbesitzer und Mieter ändert!


Solarförderung, Grunderwerbsteuer, Strom: Für Immobilienkäufer, Eigentümer und Mieter ändert sich im neuen Jahr einiges. Wir geben Ihnen einen Überblick über die neuen Regelungen.
Die Förderung für Fotovoltaik-Anlagen wird zum 1. Januar 2011 erneut gekürzt. Hausbesitzer, die ab diesem Zeitpunkt eine neue Anlage in Betrieb nehmen, erhalten nur noch eine Einspeisevergütung von 28,74 Cent je Kilowattstunde Strom. Diese Vergütung wird 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme gezahlt. Wer seine Solarstromanlage bis zum 31. Dezember 2010 ans Netz gebracht hat, profitiert noch 20 Jahre lang von einer Vergütung in Höhe von 33,03 Cent.
Zum 01. Januar 2011 erhöhen vier Bundesländer die Grunderwerbssteuer. Statt bisher einheitlich 3,5 Prozent verlangt das Saarland bei einem Immobilienerwerb künftig vier, Bremen und Niedersachen verlangen 4,5 sowie Brandenburg fünf Prozent Steuer.
In vielen Fällen müssen Besitzer von Häusern, deren Dämmung gewisse Mindestanforderungen nicht erfüllt, im Laufe des Jahres 2011 die oberste Geschossdecke ihres Dach-, beziehungsweise Spitzbodens nachträglich dämmen. Die genauen Anforderungen und Ausnahmen gehen aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) hervor.
Wegen des enormen Zubaus an neuen Fovoltaik-Anlagen steigt die Umlage für Erneuerbare Energien (EEG-Umlage) auf den Strompreis von 2,05 auf 3,5 Cent je Kilowattstunde. Die meisten Anbieter werden deshalb ihre Strompreise erhöhen.
Der erst 2009 für Wohngeldempfänger eingeführte Heizkostenzuschuss wird zum 1. Januar 2011 wieder abgeschafft. Vom Heizkostenzuschuss profitierten vor allem Senioren und Geringverdiener. Die Bundesregierung hat den Zuschuss im Rahmen ihres Sparpakets verworfen.
Wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts sind Arbeitszimmer, die beruflich nötig sind, wieder absetzbar. Bei noch nicht abgeschlossenen Steuerfällen können die Steuervergünstigungen sogar rückwirkend ab 2007 geltend gemacht werden.

Mittwoch, 1. Dezember 2010

Inflation frisst Rente


Für kommende Rentengenerationen wird die private Vorsorge noch wichtiger als bisher angenommen. Das belegt eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA).

"Entscheidend bei dieser Untersuchung ist, das sie klar macht, wie sehr der rentnerspezifischen Kaufkraftverlust bisher unterschätzt wurde", kommentiert Josef Hartmann, Mitglied des BDRD e.V. die Ergebnisse. "Besonders in der Beratung durch Banken hat dieser Effekt bisher keinerlei Rolle gespielt", so Hartmann weiter. Hintergrund ist, dass die Preise in den von Rentner stark genutzten, personalintensiven Dienstleistungen wie Pflege, Gesundheit und Freizeit, schneller steigen als die durchschnittliche Inflationsrate. "Planungen, die das nicht berücksichtigen sind damit Makulatur."

Die Zahlen sind deutlich. Derzeit verfügt ein zweiköpfiger Rentnerhaushalt durchschnittlich über 1700€ netto monatlich. Um im Jahr 2030 den gleichen Lebensstandard zu erreichen, den diese Summe sichert, muss laut DIA eine privat ersparte Rente in Höhe von brutto 245 bis 329€ hinzukommen. "Wer das erreichen will, muss früh beginnen, den Ruhestand zu planen und konsequent durch alle Lebensphasen hindurch sparen", sagt Hartmann Josef

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Mehr Unabhängigkeit durch eigene Altersvorsorge

Frauen müssen Ihre finanzielle Ruhestandsplanung unabhängig vom Partner betreiben. Wegen ihrer höheren Lebenserwartung aber auch wegen zu erwartender niedrigerer Rentenzahlungen durch Kindererziehungszeiten und häufigerer Teilzeitarbeit haben Frauen ganz andere Bedürfnisse als Männer. Darauf weist der Bundesverband der Ruhestandsplaner in seiner aktuellen Pressemitteilung hin. "Für viele Frauen gilt, dass Sie länger aber ärmer leben als Männer", sagt Josef Hartmann, Mitglied im BDRD e.V.."Deshalb müssen Frauen Ihre eigene, unabhängige Ruhestandsplanung betreiben. Dazu ist Selbstvertrauen notwendig - und das haben die Frauen heute sehr viel mehr als noch vor einigen Jahren."

Die Voraussetzungen, eine erfolgreiche eigene Altersvorsorge aufzubauen, sind oft gegeben - Frauen müssen sie aber noch konsequent nutzen. Heute erhalten Rentnerinnen im Schnitt deutlich weniger Geld aus der Rentenkasse als Rentner (siehe Tabelle).

Durchschnittsrenten:
                                               Frauen             Männer
Alte Bundesländer                 470,07€           955,65€
Neue Bundesländer               673,64€           1.029,42€

Dazu kommt, dass Frauen den aufgrund der höheren Lebenserwartung, höheren Kapitalbedarf im Ruhestand deutlich unterschätzen. Vor allem die Auswirkungen der Inflation werden beim Blick auf die jährlich von der Rentenkasse versandte Rentenprognose oft außen vor gelassen. "Die Kaufkraft des dort aufgeführten Beitrags wird in 20 Jahren selbst bei der von der Europäischen Zentralbank(EZB) angenommenen moderaten Inflation von rund drei Prozent pro Jahr wesentlich geringer sein", sagt Josef Hartmann.

"Der Abstand bei den Renten und die gleichzeitige fehlende eigene Beschäftigung mit dem Thema sind gefährlich, denn Frauen müssen länger mit weniger Geld auskommen - und haben dementsprechend ganz andere Interessen als ein Mann bei der Ruhestandsplanung. Sie müssen sehr viel stärker darauf drängen , das die Ruhestandsplanung, nicht wie bei vielen Banken und Finanzberatern üblich, nur auf das Alter von 75 ausgerichtet wird. "Lebensspannen von 95 Jahren sind bei vielen, gerade bei Frauen, keine Seltenheit mehr."

"Ihre finanzielle Unabhängigkeit sollten Frauen sich möglichst auch unabhängig vom Partner erhalten", rät Josef Hartmann und weist in diesem Zusammenhang auf das neue Unterhaltsrecht hin, demzufolge Frauen gezwungen sind, nach einer Scheidung in relativ kurzer Zeit wieder für sich selbst zu sorgen. Die eigene Ruhestandsplanung auch in einer Ehe ist aus Sicht des BDRD e.V. daher unabdingbar.

Grundsätzlich rät der BDRD e.V. bei einer umfassenden Ruhestandsplanung drei Eckpunkte in der Vorsorgeplanung im Auge zu behalten:

1. Die Rendite
2. Die Sicherheit
3. Die Verfügbarkeit

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Gravierende Sicherheitsmängel in der Bankberatung


Die Stiftung Warentest hat gerade eine blamable Beratungsqualität der Banken festgestellt. Weil von der Qualität der Beratung die finanzielle Unabhängigkeit der Menschen im Alter abhängt, stellt das Abschneiden eine Gefahr für die Finanzierung des Ruhestandes jedes Bankkunden dar. Der Bundesverband Der Ruhestandsplaner Deutschland BDRD e.V. fordert deshalb, wesentlich höhere Beratungsstandards gesetzlich vorzuschreiben.

Die Menschen werden in den Banken in der Regel absolut nicht anlage- und anlegergerecht beraten und korrekt aufgeklärt“, sagt Hartmann Josef, Ruhestandsplaner aus Altenkirchen. „Es geht den Banken vorwiegend um Produktverkauf.“ Jeder Einzelne müsse genau überlegen, welche Folgen die schlechte Beratungsqualität der Banken für die eigene Altersversorgung und Ruhestandsplanung haben könne. Hier sei ein Gegencheck zur Sicherheit notwendig.

Der Bundesverband Der Ruhestandsplaner Deutschland e.V. fordert deshalb die Politik auf, wesentliche strengere Beratungsstandards zum Thema Ruhestandsplanung / Altersvorsorge gesetzlich einzuführen. Dazu sollte eine entsprechende Ausbildung und eine jährlich zu wiederholende Prüfung zwingend vorgeschrieben werden, um so die anlage- und anlegergerechte Beratung zwingend zu Bestandteilen der Beratung zu machen.

Die Ergebnisse des Bankenberatungstest der Stiftung Warentest zeigen zudem deutlich, dass freiwillige Selbstverpflichtungen, wie sie der BDRD für seine Mitglieder zwingend vorschreibt, zwar bei unabhängigen Finanzmaklern hervorragende Ergebnisse liefern, bei Banken aber nicht fruchten. Hier besteht ohne eine gesetzliche Regelung kein Anreiz, die Beratung entscheidend zu verbessern.

„Der Anleger muss sicher sein können, dass die von einem Berater vorgeschlagenen Produkte zu ihm und seinen Zielen passen. Kein Produktverkauf ohne qualifizierte Beratung“, sagt Josef  Hartmann. „Die Studie hat erneut gezeigt, wie erschreckend schlecht Anleger oftmals beraten werden“. „Jeder Einzelne sollte dringend einen Sicherheits-Gegencheck vornehmen lassen.“