Donnerstag, 3. Februar 2011

Bei Lohnerhöhungen auch den Riester-Beitrag anpassen

Die Wirtschaft zieht an, die Kurzarbeit geht zurück, Löhne und Gehälter steigen wieder. Wer einen Riester-Vertrag bespart, sollte sein Einkommen im Auge haben und gegebenenfalls seinen Riester-Beitrag an den wachsenden Geldfluss anpassen. Denn nur wer 4 Prozent seines Bruttoeinkommens in den Vertrag spart, bekommt auch die volle staatliche Förderung.
Das Bruttoeinkommen pro Arbeitnehmer ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im vergangenen Jahr um 2,2 Prozent gestiegen. Allein die tariflichen Monatsverdienste stiegen 2010 im Schnitt um 1,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr.  Davon habe jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland profitiert. Ursache sei neben der Konjunkturerholung und den wieder geleisteten Einmalzahlungen vor allem der Rückgang der Kurzarbeit, so das Bundesamt.

"Viele Menschen freuen sich über das zusätzliche Geld, vergessen dabei aber oft, dass die Lohnerhöhung Auswirkungen auf die Riester Rente hat“, sagt Josef Hartmann, Ruhestandsplaner von Hartmann & Kollegen. Für den Erhalt der vollen staatlichen Förderung müssen 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres gespart werden. „Erfolgt wegen der Lohnerhöhung im Folgejahr keine Anpassung der Riester-Sparraten, werden die staatlichen Zulagen entsprechend gekürzt“, so Hartmann.

Blick auf die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung

Sparer sollten ihre Beiträge überprüfen, sobald die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung vorliegt. Auf ihr steht das Einkommen des vergangenen Jahres, das für die Berechnung maßgeblich ist. Die Bescheinigung wird vom Arbeitgeber in den nächsten Wochen verschickt. Hartmann: „Eine frühzeitige Anpassung der Sparraten hat den Vorteil, dass der eventuell fehlende Betrag bequem auf die restlichen Zahlungen verteilt werden kann und sich somit der Mehraufwand in Grenzen hält.“

Sind Sie sich unsicher, ob ihre Sparraten ausreichen, geben wir gerne hierüber Auskunft und unterstützen Sie bei der Anpassung.