Freitag, 12. November 2010

Betriebliche Altersvorsorge: Führungskräfte brauchen qualifizierte Beratung


Weil sie mehr verdienen, klafft die Rentenlücke bei Führungskräften weiter als beim Rest der Belegschaft. Sorgen Sie über den Betrieb fürs Alter vor, bauen sie nicht nur ein Polster auf, sondern auch Steuer- und Sozialabgabenlast ab.
82.000 Euro verdient der deutsche Durchschnittschef im Jahr. Was für Normalverdiener beneidenswert klingt, hat aber einen Haken. Führungskräfte zahlen nur bis zu einer bestimmten Einkommens-Obergrenze Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze liegt in diesem Jahr bei 64.800 Euro, 2010 steigt sie auf 66.000 Euro an. Alles, was darüber liegt, wird für die Berechnung der späteren Rente nicht berücksichtigt.
Über den Betrieb vorzusorgen hat dabei vor allem einen Vorteil für Manager. Nur im Rahmen einer bAV können Chefs aus ihrem heute hoch besteuerten Gehalt Beiträge steuerfrei für eine Zusatzrente ansparen.
Wieder gibt es allerdings einen Haken: Chef ist nämlich nicht gleich Chef. Ob ein Chef steuerfrei über den Betrieb ein Polster für den Berufsfeierabend aufbauen kann, entscheidet sich danach, welchen Status er im Unternehmen hat. Und in dieser Hinsicht gibt es Unterschiede zwischen leitenden Angestellten und der Gruppe der Firmeninhaber, Selbstständigen und Freiberufler.
Bei leitenden Angestellten ist eine arbeitgeberfinanzierte bAV oft Bestandteil des Arbeitsvertrags. Für Firmeninhaber, Selbstständige und Freiberufler gilt jedoch: Sie haben keinen Anspruch auf eine bAV.
Die Manager, die Anspruch auf eine Betriebsrente haben, können prinzipiell aus der gesamten bAV-Bandbreite der fünf Durchführungswege schöpfen. Jeder Arbeitnehmer, darunter auch angestellte Führungskräfte, hat einen Anspruch auf Entgeltumwandlung – sogenannte arbeitnehmerfinanzierte bAV. Sie können pro Jahr bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, in diesem Jahr sind das 2.592 Euro, steuer- und sozialabgabenfrei in ihr Betriebsrentenkonto einzahlen.
Das allein ist für viele Manager aber schlicht zu wenig. Gerade in Unternehmen, in denen Mitarbeiter und Führungskräfte gut bis sehr gut verdienen, bieten sich Kombinationen der einzelnen bAV-Varianten an. Dadurch können Sie höhere Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei für den Aufbau der Betriebsrente nutzen.
Lassen Sie sich unabhängig hierzu beraten! Wir stehen Ihnen gerne bei der Überprüfung Ihrer bestehenden bAV zur Seite und prüfen welcher der Durchführungswege für Sie Sinn macht damit Sie im Alter finanziell unabhängig und Sorgenfrei sind.